Wir, die Lübecker Frauen und Sozialverbände e. V., sind Betreiber des Seniorentreffs, Koberg 11, 23552 Lübeck.
Unsere Vorsitzende leitet die Einrichtung und mehrere ehrenamtliche Frauen sind im Treff tätig. Sie unterstützen Gruppenleiterinnen und sorgen für eine gemütliche Wohlfühlatmosphäre in der kein Platz für Gewalt jeglicher Art ist.
Inhaltsverzeichnis:
Seite 1 Unser Leitbild im Seniorentreff
Seite 2 Wie verstehen wir Gewalt Teil 1
Seite 3 Wie verstehen wir Gewalt Teil 2 / Gewaltkonstellationen
Seite 4 Gewaltprävention
Seite 5 Auswahl der Ehrenamtlichen
Seite 6 Präventionsangebote für die Ehrenamtlichen
Seite 7 Handlungsplan im Gewaltfall
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Wir bieten Menschen Geselligkeit gegen Vereinsamung, Unterhaltung, Gespräche und Aktivitäten zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Fitness. Dies findet in einer gewaltfreien Umgebung statt.
Begriffsklärungen und Konzepterklärung
Grenzverletzungen, Übergriffe und andere Formen von Gewalt kommen im Zusammenleben von Menschen vor. Menschen in unserer Tagesstätte sollen möglichst effektiv vor Gewalt geschützt werden. Das Gewaltschutzkonzept soll unser Vorgehen festlegen.
Gewalt bezeichnet den absichtlichen Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen und / oder seelischen Zwang gegen die eigene oder gegenüber einer anderen Person. Wir unterscheiden folgende Gewaltarten:
Körperliche Gewalt
Unter körperlicher Gewalt werden körperliche Grenzverletzungen oder Übergriffe verstanden, die Personen unmittelbare oder anschließende physische und
psychische Verletzungen zufügen. Strafrechtlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn jemand „eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“ (§223 StGB).
Psychische Gewalt
Als psychische Gewalt werden alle Formen der emotionalen Schädigung und Verletzung einer Person verstanden. Dazu können Drohungen, Beleidigungen, Einschüchterungen und kontrollierendes
Verhalten gehören, aber auch verbale Erniedrigungen, Beschuldigungen und Mobbing. Als psychische Gewalt gelten auch Verleumdungen, Ignoranz, Rufmord und bewusste Falschaussagen über eine
Person. Auch extreme Eifersucht und Kontrolle kann psychische Gewalt sein. Psychische Gewalt kann subtil ausgeübt und für andere Personen schwer wahrnehmbar sein. In diesem Bereich kann auch
der (möglicherweise unbeabsichtigte) Gebrauch unangemessener Sprache fallen (erwachsene Personen wie ein Kind ansprechen oder behandeln, homo- oder transphobe Begrifflichkeiten nutzen etc.)
Sexualisierte Gewalt
Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Grenzverletzungen oder Übergriffen verstanden, bei der das Gegenüber durch körperliche Übergriffe oder verbale Äuße- rungen ohne
Einvernehmen zu Handlungen genötigt wird oder ihm solche aufgezwungen werden, welche die eigene Intimität, eigene und andere Intimbereiche sowie die Berührung weiterer Körperteile betreffen.
Strukturelle Gewalt
Unter struktureller Gewalt werden strukturelle Bedingungen (z.B. Regeln, Abläufe, Haltungen in Diensten) verstanden, die verhindern, dass Menschen ihre Grundrechte ausüben können oder ihre
körperlichen und psychischen Grundbedürfnisse erfüllt werden.
Im Vordergrund dieses Konzeptes steht der Schutz unserer Gäste. Das Konzept ist aber so strukturiert, dass es sämtliche in unserer Tagesstätte denkbaren Gewaltkonstellationen umfasst. Folgende Konstellationen sind möglich:
a) Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Nutzenden
b) Gewalt von Nutzenden gegenüber Mitarbeitenden
c) Gewalt von Nutzenden gegenüber Nutzenden
d) Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Mitarbeitenden
Leitung und langjährige Ehrenamtliche
Unsere Leitung und die langjährigen Ehrenamtlichen haben einen entscheidenden Einfluss darauf, dass die im Gewaltschutzkonzept vereinbarten Prinzipien in der Tagesstätte gelebt werden.
Die Leitung führt mit jedem Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich ein strukturiertes Gespräch mit gewaltpräventiven Anteilen.
Auswahl der Ehrenamtlichen
Wirkungsvolle Gewaltprävention beginnt bei der Einstellung. Unser Ziel ist es, nur geeignete Ehrenamtliche einzustellen. Um den Schutz unserer Gäste nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren wir die Prävention gegen Gewalt bereits in den Vorstellungsgesprächen sowie regelmäßig in Teamgesprächen. In den Gesprächen machen wir deutlich, dass Gewalt in jeglicher Form kein Tabuthema bei uns ist.
Angesprochen in Gesprächen mit den Ehrenamtlichen werden insbesondere:
Präventionsangebote für die Ehrenamtlichen
Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Lübecker Frauen und Sozialverbände sind darüber informiert, dass ein Gewaltschutzkonzept
vorliegt und der Schutzauftrag sehr ernst genommen wird.
Bei Neueinstellungen von Ehrenamtlichen wird das Schutzkonzept ausgehändigt bzw. ist im Internet nachlesbar.
Jede/r Ehrenamtliche unterschreibt eine Selbstverpflichtungserklärung.
Mit den bei uns engagierten Ehrenamtlichen werden die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes mindestens einmal jährlich in Mitarbeiterrunden thematisiert. Fortbildungen werden regelmäßig angeboten.
Folgende Regeln sind von der Person, die zuerst mit einem Verdachtsfall konfrontiert wird, zu beachten:
Im Gewaltfall gegen unsere Mitarbeiterinnen wird das Gespräch mit der gewaltausübenden Person gesucht; auf das Gewaltschutzkonzept hingewiesen; die Sachlage geklärt und ggf. wird die Person an eine Beratungsstelle verwiesen oder es wird Strafanzeige gestellt (im Falle von z. B. Körperverletzung).
Bei Verstößen unserer Ehrenamtlichen gegen das Gewaltschutzkonzept wird in einem Gespräch auf unsere Leitlinien hingewiesen. Je nach Art des Gewaltfalles wird verfahren wie im o. g. Absatz – Gewalt gegen unsere Mitarbeiterinnen -.
Sollte die Gefahr bestehen, dass weitere Verstöße folgen werden, wird der/die Ehrenamtliche entlassen. Dies gilt grundsätzlich bei jedem weiteren Verstoß.
Das Gewaltschutzkonzept hängt im Seniorentreff aus und ist auf der Homepage der Lübecker Frauen und Sozialverbände einsehbar.
Lübecker Frauen- und Sozialverbände e.V.
Koberg 11
23552 Lübeck
E-Mail kontakt@luebecker-frauenverbaende.de